AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Lightshades Photodesign by Alfred Stolz

von Lightshades Photodesign by Alfred Stolz – nachfolgend „Fotograf“ genannt

I. Allgemeines

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Vertragspartner (Kunde) dem Fotografen erteilten Aufträge. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen (Auftragsnehmers) und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht mit der Auftragserteilung widersprochen wird. Von AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, müssen entsprechend gekennzeichnet sein und haben nur dann Gültigkeit, wenn der Fotograf diese schriftlich anerkannt hat.
  • Der Fotograf kann die Aufträge und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
  • „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Bilder auf CD/ DVD/ USB-Stick/ Festplatte/ Cloud-Dienst, physikalische Bilder als Negative, Dia-Positive, ausbelichtete Bilder auf Papier/ Leinwand/ Acryl/ Alu-Dibond etc. oder sonstige Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).
  • Bezüglich Bildauffassung, künstlerischer Gestaltung und Umsetzung ist der Fotograf stets frei. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
  • Bei der individuellen Angebot Erstellung werden vom Fotografen alle Leistungen und deren Vergütung festgeschrieben. Das Angebot dient als Grundlage für den Vertrag mit dem Kunden. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst bei Eingang der schriftlichen/ elektronischen Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.

II. Urheberrecht, Nutzungsrecht

  • Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an den im Rahmen des Auftrages angefertigten Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
  • Die vom Fotografen hergestellten und dem Kunden übergebenen Lichtbilder sind grundsätzlich mit einem einfachen Nutzungsrecht versehen und nur für den eigenen privaten, nicht kommerziellen Gebrauch des Kunden bestimmt einschließlich Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke. Die Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  • Eine Übertragung kommerzieller/ gewerblicher Nutzungsrechte erfolgt immer schriftlich und deren Umfang richtet sich in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht an die vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck und ist honorarpflichtig. § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Diese kann auch im Nachhinein erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Kunden oder durch dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte und/ oder Mehrfachnutzungen bedürfen der Einwilligung des Fotografen und sind honorarpflichtig.
  • Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
  • Im Falle einer Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograf als Urheber des jeweiligen Lichtbildes zu nennen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  • Das Bildmaterial wird dem Auftraggeber in Form von JPG-Dateien in der abhängig von der jeweils verwendeten Kamera maximal möglichen Auflösung (abzüglich des jeweils ggf. nötigen Bildbeschnitts). Unbearbeitete RAW-Dateien (Rohdaten) erhält der Auftraggeber in der Regel nicht. Diese werden nur gegen ein zusätzliches Entgelt und nur ausnahmsweise abgegeben. Eine Aufbewahrung der digitalen Dateien und Rohdaten ist nicht Teil des Auftrags. Diese erfolgt ohne Gewähr.
  • Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
  • Der Fotograf darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine usw.)

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  • Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Die Bildbearbeitung (RAW-Entwicklung, Retusche oder gar Beautyretusche) wird gesondert und jeweils pro Bild entsprechend des voraussichtlichen Aufwands berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Honorar für Model, Hair und Make-Up Artist, Stylist, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomiete etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Fahrtkosten werden, soweit nichts anderes vereinbart, bei allen Fahrten mit 0,50 Euro pro Kilometer berechnet.
  • Das Auftragshonorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Nach Zahlungsfristablauf befindet sich der Auftraggeber automatisch in Verzug. Es fallen ab diesem Zeitpunkt gesetzliche Verzugszinsen an, bei Verbrauchern 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz, bei Nichtverbrauchern (Unternehmern) beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz (siehe § 288 Abs. 2 BGB).
  • Bei Zahlungsverzug entfallen im Angebot ggf. enthaltene Rabatte.
  • Bei einem Auftragsvolumen von mindestens 5000 Euro netto ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent der Angebotssumme bis spätestens drei Tage vor Produktionsbeginn zu zahlen. Der Fotograf ist berechtigt, den Produktionsbeginn bei Nichteinhaltung der Frist bis zur Zahlung zu verschieben.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben gelieferte Lichtbilder Eigentum des Fotografen, insbesondere gehen auch keine Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
  • Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  • Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für Datenverlust oder Fehlerhaftigkeit von Daten.
  • Für Nutzungsrechtsvereinbarungen mit den Fotomodellen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Fotograf haftet nicht für Zusatzkosten, die durch deren Fehlen entstehen (z.B. Erneutes Shooting, Entschädigung der Modelle). Der Fotograf ist nur verantwortlich für Nutzungsrechtsvereinbarungen, die er selbst mit den Modellen getroffen hat.
  • Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

V. Nebenpflichten

  • Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  • Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert fallen folgende Ausfallhonorare an:
    • 100 % des vereinbarten Honorars bei Stornierung am Tage des Beginns der Arbeiten. Ersparte Aufwendungen des Fotografen (Nebenkosten, geplante Bildbearbeitungen) werden in Abzug gebracht.
    • 50 % des vereinbarten Honorars bei Stornierung am Vortag des Beginns der Arbeiten
    • 0 % des vereinbarten Honorars bei Stornierung bis zu sieben Werktage vor Beginn der Arbeiten
    • 20 % in allen anderen Fällen
  • Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind (wetterbedingter Ausfall bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Requisiten, Nichteinhaltung von Terminen, Krankheit, Nichterscheinen von Bevollmächtigten des Auftraggebers, Reisesperren oder höhere Gewalt)
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Lightshades Photodesign in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz besteht nicht. Sollte kein personeller Ersatz verfügbar sein, wird der Fotograf nach Wahl des Kunden entweder einen Ersatztermin anbieten oder gegebenenfalls bereits gezahltes Honorar zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche an den Fotografen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Der Fotograf kann grundsätzlich erst 14 Tage nach dem Shooting in Verzug gesetzt werden. Kürzere Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt werden. Für Fristüberschreitung haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

VII. Datenschutz

  • Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

VIII. Bildbearbeitung

  • Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografens. Entsteht durch Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werks sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddateien elektronisch verknüpft wird.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

IX. Widerrufsrecht

  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses/ der Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  • Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

X. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.
  • Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Diese AGB gelten ab dem 01.10.2022.